Pflegen der Grünanlage & Gärten 
                                   
                                  
                                  Pflege muss sein der Grünanlage, sonst verwächst alles. Selbst ein naturnaher Garten muss 
                                  gepflegt werden, wenn auch nicht so oft und intensiv. Die fachgerechte Pflege von 
                                  Grünanlagen und Gärten erfordert viel Mühe, Kraft und Zeit. Hier helfen wir gern Ihnen im Rahmen unserer günstigen Ganzjahres- oder Teilpflege für die Grünanlagen- Gartenpflege 
                                  weiter.  
                                   
                                  Für Kommunen und Hausverwaltungen stellt die Pflege der Grünanlagen oft ein personelles 
                                  Problem dar. 
                                  Wir übernehmen diese Arbeiten im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages 
                                  kostengünstig. 
                                  Je nach Größe der Liegenschaft und Aufwand der Grünanlagenpflege bieten wir 
                                  Jahresverträge mit einem günstigen Pauschalpreis oder eine Abrechnung nach Stunden.  
                                   
                                  Heckenschnitt  
                                  Auch Hecken müssen geschnitten werden, um sie ansehnlicher zu gestalten, mit dem richtigen 
                                  Schnitt erstrahlen zu lassen. 
                                  Dafür ist unser Heckenschnitt Service da. Prompt zustelle, erledigt diese Arbeiten schnell und 
                                  zuverlässig für sie.  
                                   
                                    Heckenschnitt wann? 
                                     
                                  Zeitpunkt und Termine für Heckenschnitt richten sich natürlich nach dem Wachstum der 
                                  Pflanzen in der Vegetationszeit. Es ist aus naturschutzrechtlichen Gründen aber nicht alles 
                                  beim Heckenschnitt immer erlaubt. Brütende Vögel und andere Kleintiere können Schaden 
                                  nehmen, wenn man die Dinge beim Rückschnitt von Hecken und Sträuchern falsch anpackt! 
                                  Ge- und Verbote beim Heckenschnitt und bei der Baumpflege sind in Deutschland rechtlich 
                                  geregelt, und zwar über das Bundesnaturschutzgesetz und im Detail durch die 
                                  Landesnaturschutzgesetze. Die Zeiträume, in denen dies und das zum Schutz der Tiere  
                                  verboten ist, variieren ein wenig von Bundesland zu Bundesland.  
                                   
                                   Rechtliche Bestimmungen:  
                                    Zum Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen ist es in Hessen vom 16. 
                                    März bis 31. August grundsätzlich Verboten. 
                                    (Hessisches Naturschutzgesetz, § 22 Abs. 1)  | 
                              
                              
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